Beachten Sie bitte ...
- Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn Sie Ihr Kind in die Gruppe gebracht haben. Bringen Sie Ihr Kind unbedingt selbst in die Gruppe und lassen Sie es nicht alleine in den Kindergarten gehen. Achten Sie darauf, dass das Kind das Betreuungspersonal begrüßt - damit erleichtern Sie uns die Arbeit und geben uns die Möglichkeit, unseren Pflichten entsprechend nachzukommen. Gleiches gilt für das Abholen der Kinder, insbesondere wenn wir im Garten sind.
- In unserem Kindergarten wird gelaufen und gespielt. Die Bekleidung der Kinder sollte dementsprechend vor allem funktional sein, damit die Kinder die Möglichkeit haben, einen Pullover oder ein T-Shirt auszuziehen.
- Achten Sie auch bei den Hausschuhen auf den Bewegungsdrang Ihrer Kinder.
- Wir empfehlen, den Kindern eine Ersatzwäsche mitzugeben .Im Winter eine Schneehose, Handschuhe und Haube im Kindergarten deponieren.
- Achten Sie stets darauf, dass Ihr Kind geeignetes Schuhwerk und witterungsentsprechende Kleidung trägt, da wir gerne raus gehen.
- Geben Sie dem Kind keine Spielsachen von zuhause mit, keine Waffen (z.B. Messer) oder waffenähnlichen Gegenstände. Für mitgebrachte Gegenstände von zu Hause kann keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung gegeben werden.
- Fahrräder vor dem Kindergarten bitte immer versperren. Auch hier kann bei Verlust keine Haftung übernommen werden.
- Informieren Sie uns bitte, wenn Ihr Kind nicht in den Kindergarten kommen kann.
- Bei Ausbruch einer Krankheit muss das Kind vom Kindergarten abgeholt werden.
- Krankheiten müssen dem Kindergarten umgehend mitgeteilt werden. Meldepflicht bei Lausbefall, Kinderkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten in der Familie!
- Für Wickelkinder müssen passende Windeln und Feuchttücher vom Elternhaus zur Verfügung gestellt werden.
- Die Jause soll kindgerecht und nur eine kleine Zwischenmahlzeit sein. Bei uns gibt es frisches Obst und Gemüse, welches sich die Kinder jederzeit nehmen können, sowie Kakao und Säfte.
- Wenn Ihr Kind im Kindergarten essen möchte, müssen Sie Ihren Bedarf 2 Wochen im Vorhinein angeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
